Gemeinde Happurg

Angeln am "Baggersee" und "Stausee"

Die Gemeinde Happurg hat mit dem „Stausee“ und dem „Baggersee“ zwei landschaftlich reizvoll gelegene Gewässer für die Freunde des Angelsports zu bieten.
Um an einem der beiden Seen angeln zu können benötigen Sie einen staatlichen Fischereischein und einen Tages- bzw. Wochenerlaubnisschein.

Erlaubnisscheine können Sie im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Happurg, Hersbrucker Straße 6, 91230 Happurg von Montag bis Freitag zwischen 7:45 Uhr und 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr gegen Vorlage eines staatlichen Fischereischeines erwerben. Weiter Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 09151/8383-0 oder
info@happurg.de .

Zusätzlich können Erlaubnisscheine im Cafe, Restaurant „Seeterrassen“, Seepromenade 1, 91230 Happurg, Tel. 09151/81 74 41 (
www.seeterrassen.com) erworben werden.

Bedingungen „Baggersee“
 

Schonmaße:

Bach- und Regenbogenforellen        30 cm
Karpfen                                      35 cm
Schleien                                     30 cm
Hechte                                       60 cm
Zander                                       50 cm

Schonzeiten: Hechte und Zander vom 01.01.bis 31.05.
Karpfen und Schleien vom 16.10. bis 14.03.
Für alle anderen Fischarten gelten die staatlichen Schonmaße und Schonzeiten.

Fangbeschränkungen:

Pro Tag: 2 Karpfen, 3 Schleien, 2 Salmonieden, 1 Hechte oder 1 Zander

Bedingungen „Stausee“

Achtung:

Im Interess der Hege sind alle Salmoniden bis 31.07,2006 gesperrt. Nach dieser Zeit hat die Seeforelle vom 01.10. - 31.05. Schonzeit, Schonmaß: 60 cm.

 

Schonmaße: Bach- und Regenbogenforellen        30 cm
Karpfen                                      35 cm
Schleien                                     30 cm
Hechte                                       50 cm
Zander                                       50 cm
Schonzeiten: Hechte und Zander vom 01.01.bis 31.05.
Karpfen und Schleien vom 16.10. bis 14.03.
Für alle anderen Fischarten gelten die staatlichen Schonmaße und Schonzeiten.
Fangbeschränkungen:

Pro Tag: 2 Karpfen, 3 Schleien, 2 Salmonieden, 1 Hecht oder 1 Zander. Für sonstige Fische keine Fangbeschränkungen

Zusätzlich gelten für beide Seen die auf den Erlaubnisscheinen umseitig aufgedruckten Bestimmungen.

Das Nachtfischen ist an beiden Seen in der Zeit von 24:00 Uhr bis 05:00 Uhr morgens verboten.

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