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Die
Gemeinde Happurg hat mit dem „Stausee“ und dem „Baggersee“ zwei landschaftlich
reizvoll gelegene Gewässer für die Freunde des Angelsports zu bieten.
Um an einem der beiden Seen angeln zu können benötigen Sie einen staatlichen
Fischereischein und einen Tages- bzw. Wochenerlaubnisschein.
Erlaubnisscheine können Sie im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Happurg,
Hersbrucker Straße 6, 91230 Happurg von Montag bis Freitag zwischen 7:45 Uhr und
12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr gegen Vorlage
eines staatlichen Fischereischeines erwerben.
Weiter Auskünfte erhalten Sie
unter Tel. 09151/8383-0 oder
info@happurg.de .
Zusätzlich können Erlaubnisscheine im Cafe, Restaurant „Seeterrassen“,
Seepromenade 1, 91230 Happurg, Tel. 09151/81 74 41 (www.seeterrassen.com) erworben werden.
Bedingungen „Baggersee“
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Schonmaße: |
Bach- und
Regenbogenforellen 30 cm
Karpfen
35 cm
Schleien
30 cm
Hechte
60 cm
Zander
50 cm |
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Schonzeiten: |
Hechte und Zander
vom 01.01.bis 31.05.
Karpfen und Schleien vom 16.10. bis 14.03.
Für alle anderen Fischarten gelten die staatlichen Schonmaße und
Schonzeiten. |
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Fangbeschränkungen: |
Pro Tag: 2 Karpfen, 3 Schleien, 2
Salmonieden, 1 Hechte oder 1 Zander |
Bedingungen „Stausee“
| Achtung:
Im Interess der Hege sind alle Salmoniden
bis 31.07,2006 gesperrt. Nach dieser Zeit hat die Seeforelle vom 01.10.
- 31.05. Schonzeit, Schonmaß: 60 cm.
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| Schonmaße: |
Bach- und
Regenbogenforellen 30 cm
Karpfen
35 cm
Schleien
30 cm
Hechte
50 cm
Zander
50 cm |
| Schonzeiten: |
Hechte und Zander
vom 01.01.bis 31.05.
Karpfen und Schleien vom 16.10. bis 14.03.
Für alle anderen Fischarten gelten die staatlichen Schonmaße und
Schonzeiten. |
| Fangbeschränkungen: |
Pro Tag: 2 Karpfen,
3 Schleien, 2 Salmonieden, 1 Hecht oder 1 Zander. Für sonstige Fische keine
Fangbeschränkungen |
Zusätzlich gelten für beide Seen die auf den
Erlaubnisscheinen umseitig aufgedruckten Bestimmungen.
Das Nachtfischen ist an beiden Seen in der
Zeit von 24:00 Uhr bis 05:00 Uhr morgens verboten.
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